| 1. Geltungsbereich, Definitionen |
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Alle Leistungen und Lieferungen von Waren der Firma MEDIALL Internet Solutions, Eldon Goranovic (in Folge MEDIALL genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluß darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sich MEDIALL diesen ausdrücklich schriftlich unterwirft, ansonsten wird den AGB des Vertragspartners hiermit ausdrücklich widersprochen. MEDIALL ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite von MEDIALL abrufbar und wird dem Vertragspartner auf Wunsch zugesandt.
Sofern die Änderungen den Vertragspartner nicht ausschließlich begünstigen, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Außerdem wird MEDIALL den Vertragspartner ein Monat vor Inkrafttreten der Änderungen von ihrem wesentlichen Inhalt in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Wird keine Kündigung durch den Vertragspartner ausgesprochen, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf die Bedeutung dieses Verhaltens wird der Vertragspartner zu Beginn der Frist hingewiesen.
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Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von MEDIALL schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden und verpflichten nur in dem in den Aufträgen und Vereinbarungen angegebenem Umfang. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn MEDIALL nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot eine schriftliche Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartnern zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge das Angebot bzw. Pflichtenheft, die in Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien.
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| 3. Honoraranspruch, Preise und Zahlungen |
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- HONORAR
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
- PREISE
Es gelten die in der Auftragbestätigung, in Ermangelung derselben die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz Gerersdorf, ohne Verpackungs-, Liefer- und Frachtspesen bzw. Steuern und Gebühren in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten nur für den jeweils aktuellen Auftrag. MEDIALL ist berechtigt, nach Erbringung von Teilleistungen / Teilprojekten, die als solche unter Angabe des darauf entfallenden Preisanteiles angeboten wurden, Teilrechnungen zu legen. MEDIALL ist ferner berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ergeben sich Preisänderungen, welche durch MEDIALL nicht beeinflusst werden können, wie insbesondere Preisänderungen durch Subunternehmer, Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenerhöhungen und - reduktionen aufgrund von Änderungen der Marktpreise, welche Auswirkungen auf die von MEDIALL erbrachten Leistungen haben, so ist MEDIALL dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von MEDIALL nach Aufwand verrechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Vertragspartnern gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten. Die in Webseiten, Angeboten, etc. angeführten Preise enthalten nicht Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (zB Telefonkosten), Kosten für Hard- und Software, andere Kosten von Dritten, die für die Nutzung von Diensten verrechnet werden.
- RECHNUNGSLEGUNG
Rechnungen von MEDIALL werden elektronisch ausgestellt, digital signiert und versandt, wobei alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen berücksichtigt werden. Der Vertragspartner stimmt dem Empfang von elektronischen Rechnungen ausdrücklich zu. Für den Fall, dass der Vertragspartner dem Empfang elektronischer Rechnungen widerspricht, werden pro ausgestellter Papierrechnung drei Euro Manipulationsgebühr verrechnet.
- WECHSELKURS
Im Falle eines Zukaufes von Waren oder Leistungen aus Fremdwährungsländern, werden die Kaufpreise mit dem tagesaktuellen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Angebotslegung kalkuliert. Änderungen des Wechselkurses (Devisenbriefkurs) in beide Richtungen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung durch den Vorlieferanten bzw. Subunternehmer werden an den Vertragspartnern weitergegeben. Zur Fakturierung wird als effektiver Umrechnungskurs, das für den Tag der Fakturierung berechnete Devisenkursfixing der Wiener Börse herangezogen.
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MEDIALL ist dazu berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die Stellung von MEDIALL als Vertragspartner bleibt davon unberührt.
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Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur gemäß Richtlinien des Fachverbandes für Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen. Erhält MEDIALL nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von MEDIALL; der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese in welcher Form immer - weiter zu nutzen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MEDIALL nicht zulässig.
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Der Vertragspartner erkennt an, daß MEDIALL für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Vertragspartnern angewiesen ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß MEDIALL über erstmaliges Verlangen auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen unaufgefordert Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Auftragsausführung von MEDIALL bekannt werden. Zur Integration von Hard-, Software und Dienstleistungen an eventuell bereits vorhandenen Systemen ist es notwendig, dass der Vertragspartner alle für einen ordnungsgemäßen Einsatz nötigen Voraussetzungen (z.B. erforderliche Räumlichkeiten, Hardware, Software, Klimatisierung) mit der vereinbarten dem Stand der Technik entsprechenden Ausstattung rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen durch Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Vertragspartnern. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Vertragspartnern zu tragen. Der Vertragspartner trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt. Die Pflicht der Aufbewahrung der Mittel endet für MEDIALL sechs Monate nach Abnahme.
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Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
- Datum der Auftragsbestätigung
- Datum der anbotskonformen Bestellung durch den Vertragspartnern
- Datum der Erfüllung aller dem Vertragspartnern obliegenden technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen
- Datum, an dem MEDIALL eine vor Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung Anzahlung oder Sicherheit erhält
MEDIALL ist auch berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
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Der Leistungsumfang ergibt sich entweder aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung beziehungsweise im Angebot oder aus dem Pflichtenheft.
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Das Angebot wird durch die schriftliche Bestätigung des Vertragspartnern Vertragsgegenstand. Nach diesem Zeitpunkt vom Vertragspartnern verlangte Änderungswünsche können schriftlich im Einvernehmen mit MEDIALL und dem Vertragspartnern unter gesonderter Verrechnung vereinbart werden.
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Für den Fall, dass aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen von MEDIALL eine schriftliche Leistungsbeschreibung (Projektbeschreibung) mit dem Vertragspartnern ausgearbeitet wird, verpflichtet sich der Vertragspartner diese Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit firmenmäßiger Zeichnung zu bestätigen. Das Pflichtenheft wird Vertragsgegenstand, nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen. Sie bedürfen der Schriftform und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen.
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Bei erstmaligem Einsatz der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen im Echtbetrieb durch den Vertragspartnern gilt die Lieferung als abgenommen. Kann der Auftrag in Teilabschnitte geteilt werden, so sind Teilabnahmen zulässig.
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| 12. Gefahrenübergang, Erfüllungsort und Annahmeverzug |
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Nutzung und Gefahren gehen mit dem Abgang der Lieferungen gemäß Punkt 3 dieser AGB auf den Vertragspartnern über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Dies auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch MEDIALL durchgeführt oder organisiert wird. Ein vertragsmäßig versand- oder übergabefähiger Liefergegenstand muss vom Kunden unverzüglich abgenommen werden. Verzögert sich die Annahme auf Weisung oder durch Verschulden des Kunden, ist MEDIALL berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden nach seiner Wahl entweder zu versenden oder zu lagern und nach Ablauf einer Nachfrist von einer Woche in Rechnung zu stellen. Bei Lagerung ist MEDIALL berechtigt, dem Kunden zum Ausgleich der durch die Lagerung entstandenen Kosten für jeden angefangenen Monat der Verzögerung eine Lagerkostenpauschale in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages zu berechnen, bei Entstehen höherer Lagerkosten können diese geltend gemacht werden.
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Vereinbarter Zahlungsort ist Gerersdorf. Die Zahlung erfolgt netto Kassa, spesenfrei. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum und ohne weiteren Abzug fällig. Wird einer Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen, so gilt diese als angenommen. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung in Zusammenhang mit behaupteten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Die Annahme von diskontfähigen und ordnungsgemäß vergebührten Wechseln behält sich MEDIALL vor, erfolgt aber jedenfalls nur zahlungshalber. Gutschriften über erhaltene Wechsel und Schecks gelten vorbehaltlich des richtigen Eingangs des Wertes. Die daraus entstehenden Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. MEDIALL übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet entgegenstehender Zahlungswidmungen auf die jeweils älteste offene Forderung, und zwar zuerst auf die Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Folgen Verzugszinsen und sonstige anfallende Spesen angelastet. Als Verzugszinsen gelten 1,5% per Monat als vereinbart. Bei Mahnungen werden zusätzlich 10 Euro Manipulationsgebühr pro Mahnung verrechnet. MEDIALL ist berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, wodurch der Vertragspartner jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben wird.
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Gelieferte und verkaufte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entsprechenden Forderungen im uneingeschränkten Eigentum von MEDIALL. Mit Vollerwerb von Programmträgern erwirbt der Vertragspartner die im Lizenzvertrag spezifizierten Nutzungsrechte. Bei qualifiziertem Zahlungsverzug, zu erwartender Zahlungseinstellung oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten ist MEDIALL berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartnern zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartnern gegen Dritte betreffend der Vorbehaltsware zu verlangen, gegebenenfalls zu verwerten und die offenen Forderungen aus dem Erlös zu befriedigen.
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Die Gewährleistungsfrist für von MEDIALL gelieferte Waren und Leistungen beträgt 24 Monate für Hardware, Software und sonstige Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß Punkt 11 dieser AGB. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Internetsites und schriftlichen und mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von MEDIALL entweder durch Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und ausreichend dokumentiert angezeigt hat. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten beziehungsweise vom Vertragspartnern selbst vorgenommen werden. MEDIALL übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-, Lager- und Betriebsbedingungen) von MEDIALL beziehungsweise deren Subunternehmer und Vorlieferanten sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Durch die Behebung von Mängeln wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. MEDIALL wird innerhalb einer angemessenen Frist die gerügten Mängel ordnungsgemäß beheben, wobei der Vertragspartner alle zur Beurteilung des Mangels und seiner Ursachen erforderlichen, bei ihm vorhandenen Unterlagen beziehungsweise Daten der MEDIALL zur Verfügung zu stellen hat.
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MEDIALL haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regelungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme bei Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet, bei leichter Fahrlässigkeit haftet MEDIALL nicht für Folgeschäden und den entgangenen Gewinn. Die Höhe des Schadensersatzanspruches ist jedenfalls mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt. MEDIALL übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder durch Mittel, die MEDIALL vom Vertragspartner übergeben worden sind, insbesondere für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotografien, Texten und dergleichen sowie für Verstöße gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften auf seiner Internetseite. Für den Fall, dass MEDIALL wegen eines solchen Falles selbst durch einen Dritten in Anspruch genommen werden sollte, ist MEDIALL einerseits ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Vertragspartner zu verweisen und andererseits ist der Vertragspartner verpflichtet, MEDIALL für derartige Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu stellen. MEDIALL ist berechtigt, Dritten, die einen begründeten Verstoß gegen ihre Rechte behaupten, Name und Anschrift des Vertragspartners bekannt zu geben. MEDIALL haftet nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Vertragspartner erhoben werden, etwa im Fall von wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen. MEDIALL ist berechtigt, Hinweise und/oder Verweise zum Hersteller im Text und Quelltext von Internetseiten und Programmen zu setzen. Diese dürfen nicht ohne schriftliches Einverständnis von MEDIALL entfernt werden. Ohne gegenteiligen Auftrag dürfen Internet-Adressen von Vertragspartnern auf der entsprechenden Internetseite von MEDIALL aufgeführt werden.
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| 17. Gewerbliche Schutzrechte, Lizenzrechte und Urheberrechte |
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Alle Urheber- und Markenschutzrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben bei MEDIALL beziehungsweise deren Lieferanten. Bei eigenerstellter Software gilt der Lizenzvertrag samt integrierten Lizenzbedingungen von MEDIALL, bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers. MEDIALL gewährt dem Vertragspartnern ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht zur Unterlizenzierung berechtigtes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software samt dazugehöriger Dokumentation. Der Vertragspartner darf sein Nutzungsrecht an der Software nur für eigene, interne Zwecke im Zusammenhang mit dem Vertragszweck ausüben. Die Ausübung des Nutzungsrechtes ist weiters auf die einmalige Installation der Software beschränkt. Ist der Vertragspartner eine juristische Person oder haben auf den PC des Vertragspartnern im Rahmen seines Unternehmens mehrere Personen Zugriff, so ist die Nutzung der Software auf einzelne Personen zu beschränken, deren Namen MEDIALL auf Verlangen jederzeit bekannt zugeben sind. Dem Vertragspartnern wird es untersagt, die vertragsgegenständliche Software beziehungsweise die vertragsgegenständlichen Datenbanken, und zwar selbst Teile hiervon, auf welche Art immer, zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu geben, außer das Urheberrechtsgesetz sieht dies ausdrücklich vor. Sämtliche in diesem Vertragspunkt vom Vertragspartnern übernommenen Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vertragspartner hat seinerseits bei sonstigem Schadenersatz alle rücksichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen betroffenen Mitarbeiter oder beigezogenen Personen zur Einhaltung der in von ihm übernommenen Verpflichtungen zu verpflichten. Die entgeltliche Weitergabe von Dienstleistungen von MEDIALL bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von MEDIALL.
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| 18. Bestimmungen bei Domainregistrierung |
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MEDIALL vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Vertragspartnern, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. MEDIALL ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa in Marken oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Vertragspartner erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungsrechten zu verletzen und wird MEDIALL diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
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Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MEDIALL nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind bei anderweitig erteilter Bestellung unverzüglich an MEDIALL zurückzustellen. MEDIALL verpflichtet sich alle vom Vertragspartnern zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendigen, erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln. Pläne, Skizzen, Konzepte und Formulierungen und technische, graphische oder sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben das geistige Eigentum der MEDIALL. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von MEDIALL, auch wenn für eventuelle Präsentationen Zahlungen geleistet wurden.
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MEDIALL und der Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Personenbezogene Daten, die MEDIALL beziehungsweise dem Vertragspartnern im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, dürfen nur für die Zwecke der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten genutzt werden und müssen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden. MEDIALL ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Vertragspartnerndaten zu schützen. MEDIALL haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartnern oder Dritter gegenüber MEDIALL aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Vertragspartner stimmt hiermit jederzeit widerruflich der Verwendung seiner Stamm- und Verkehrsdaten sowie anderer für die Identität maßgeblicher personenbezogener Daten an MEDIALL zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Werbung und zur Information über Produkte und zur Legung von Angeboten durch MEDIALL auch mittels Telefon, Telefax, SMS/MMS, E-Mail oder anderer elektronischer Medien zu.
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Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.
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Voraussetzung für den Rücktritt des Vertragspartnern vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten von MEDIALL zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. MEDIALL ist in den folgenden Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
- wenn die Ausführung der Lieferung beziehungsweise der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen
Nachfrist weiter verzögert wird
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartnern entstanden sind und dieser auf Begehren von MEDIALL weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt
- wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 7 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist MEDIALL verpflichtet, dies dem Vertragspartnern sofort anzuzeigen. Sollte der Vertragspartner nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Voraussetzungen schaffen, dass die Ausführung des Auftrages ermöglicht wird, so steht MEDIALL das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet der Schadensersatzansprüche von MEDIALL sind im Falle eines Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Im Falle eines vom Vertragspartnern zu vertretenden, berechtigten Rücktritts durch MEDIALL ist diese berechtigt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von 20% des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen.
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| 23. Vereinbarung der Schriftform |
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Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (Papierform) und sind nur einvernehmlich möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen keine und sind daher unzulässig.
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| 24. Unwirksamkeit einzelner Klauseln |
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Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gilt zwischen den Vertragsparteien eine der vereinbarten Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis nahe kommende Bestimmung.
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Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Vertragspartnern und MEDIALL gilt ausschließlich österreichisches Recht. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner ist österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts anzuwenden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten unterwerfen sich beide Teile dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz von MEDIALL.
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