


MEDIALL Internet Solutions
Riegelberg 97a
A-7542 Gerersdorf
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Die elektronische Revolution hat auch vor Rechnungen nicht halt gemacht.
Damit eine elektronische Rechnung jedoch auch künftig einer Steuerprüfung standhält und zum Vorsteuerabzug berechtigt, gibt es einige Punkte, auf die zu achten sind.
Seit 1.1.2007 ist in Österreich ein neues Gesetz in Kraft, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsverkehr festlegt.
Das wichtigste zuerst:
• Nur ordnungsgemäß signierte elektronische Rechnungen berechtigen den Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug! Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes sind nur dann gewährleistet, wenn die Rechnung mit einer (sogenannten "sicheren" oder "fortgeschrittenen") digitalen Signatur versehen ist und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht. Nur so wird die Rechnung gegen nachträgliche Veränderungen geschützt und für den Rechnungsempfänger ist der Absender der Rechnung erkennbar.
• Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes einer elektronischen Rechnung müssen gewährleistet werden.
• Alle bisher bestehenden Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Rechnungsbestandteile müssen auch bei der E-Rechnung eingehalten werden.
• Der Rechnungsempfänger muss die elektronische Rechnung akzeptieren, wobei diese Zustimmung keiner besonderen Form bedarf.
• Auch Gutschriften können elektronisch übermittelt werden.
• Der Gesetzgeber verlangt sowohl eine Dokumentation des Signaturverfahrens als auch eine Archivierung auf Rechnungserstellerseite.
• Die elektronische Rechnungserstellung kann auch an einen externen Dienstleister auslagert werden.
Was sind Gründe, die FÜR die elektronische Rechnung sprechen?
Die Kosteneinsparung gegenüber Papierrechnungen sind das größte Argument für den Umstieg auf die E-Rechnung. Der elektronische Versand bietet nicht nur einen enormen Geschwindigkeitsvorteil. Durch Einsparungen bei Papier, Porto und Arbeitszeit werden Kosten in erheblicher Höhe eingespart:
Bei einer durchschnittlichen Kostenbasis von 5,- € pro Rechnung ist schnell klar, wie groß das Einsparungspotenzial ist: Bei 1000 Rechnungen pro Jahr etwa sind es 5000,- €, selbst bei kleineren Unternehmen mit 100 Rechnungen jährlich werden 500,- € eingespart.
Sind Rechnungen von MEDIALL Internet Solutions mit einer rechtsgültigen Signatur ausgestattet?
Ja. Wir versenden ausschließlich gesetzeskonforme Rechnungen. Wichtig ist uns, darauf hinzuweisen, dass ein Ausdruck einer digitalen Rechnung auf Papier die siebenjährige Aufbewahrungspflicht nicht aufhebt; Vater Staat könnte ansonsten den Vorsteuerabzug verweigern. Die Aufbewahrung kann auf einem digitalen Datenträger Ihrer Wahl stattfinden, zB CD-ROM, DVD, Festplatte, Bänder, etc.
Wie kann man die digitale Signatur anzeigen und ihre Gültigkeit überprüfen?
Die bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung Infos zur digitalen Signatur und E-Rechnung zeigt Ihnen, wie Sie die Gültigkeit von digitalen Unterschriften mit dem Adobe Reader ganz einfach feststellen können. Sie finden dort auch weitere Informationen zur entsprechenden gesetzlichen Regelung (samt der Verordnung im Wortlaut).
Online-Beratungssystem der Wirtschaftskammer zum Thema E-Billing
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